stehend v.l.: S. Stietz, T. Dick, S. Adamsons, 5 Pastores, S. Petersen, F. Watkins, Dr. J. Oltrogge, sitzend v.l.: J. Brunk, C. Iversen, N. Beyer, S. Petersen, J. Petersen, H. Westermann, K. Wulf
Kirchengemeinderat
Der Kirchengemeinderat - kurz: KGR - ist das zentrale Leitungsgremium der Gemeinde. Die Mitglieder:innen des Kirchengemeinderates, zu denen auch alle Pastor:innen gehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Ihre Aufgaben sind daher sehr vielfältig.
Der Kirchengemeinderat:
• verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes und weiterer Gemeindeaktivitäten
• berät die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, Angebote für Senior:innen, Kirchenmusik und Bildung
• kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche
• fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort
• vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit
• ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
• verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung
• wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit und trägt die Personalverantwortung
Weil die Aufgaben so vielfältig sind, ist es gut, wenn sich sehr verschiedene Menschen im Kirchengemeinderat engagieren. Dort sitzen Handwerker:innen neben Prädikant:innen, Pädagog:innen neben Kaufleuten, Rentner:innen neben jugendlichen Pfadfinder:innen. Sie alle bringen ihr Engagement und ihre Kompetenzen ein, damit die Aufgaben gemeinsam bewältigt werden können und die Gemeinde lebendig bleibt.